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  1. Sie können an der Jazzhausschule mit Instrumental- und Gesangsunterricht jederzeit beginnen.
  2. Nachdem Ihre schriftliche Anmeldung bei uns eingegangen ist, meldet sich eine/r unserer Instrumentallehrer*innen telefonisch oder per Mail bei Ihnen.
  3. Sie vereinbaren mit ihm Unterrichtsort und Unterrichtszeit. In Absprache mit dem Dozenten kann eine erste Unterrichtsstunde zum gegenseitigen Kennenlernen stattfinden.
  4. Vereinbaren Sie mit dem Dozenten daraufhin weitere Unterrichtsstunden, werden ab einschließlich dieser Kennenlernstunde die angegebenen Gebühren fällig.
  5. Sollten nach der ersten Unterrichtsstunde keine weiteren Stunden gewünscht werden, wenden Sie sich bitte umgehend an unser Büro. Wir werden Ihnen in diesem – sehr selten vorkommenden Fall – einen weiteren Dozenten vorschlagen oder Ihre Anmeldung aufheben.
    Bleibt es bei einer ersten Unterrichtsstunde, so ist diese der Offenen Jazz Haus Schule mit 30 € für 45 Min. zu vergüten.
  6. Der Unterricht findet wöchentlich statt. Sie können wöchentlich entweder 30, 45 oder 60 Minuten wählen. Instrumental- und Gesangsunterricht wird an der Jazzhausschule im Einzelunterricht, in Zweier- oder in Dreiergruppen angeboten.

verbindlich zur Probestunde anmelden

Für weitere Fragen steht Ihnen unser Büroteam gerne helfend zur Verfügung.

Kontaktformular Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. (0221) 130 565 - 24 (0221) 130 565 - 23

Musikförderfonds

Der Musikförderfonds der Offenen JazzHaus Schule ermöglicht Kindern und Jugendlichen aus finanziell benachteiligten Familien die Teilnahme an den gebührenpflichtigen Angeboten der Offenen JazzHaus Schule. Flexible »Förderstipendien« ermöglichen es, das Entgelt für die Teilnahme an diesen Angeboten ganz oder teilweise zu erlassen.

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Möchten Sie den Musikförderfonds unterstützen? Dann freuen wir uns, wenn Sie förderndes Mitglied der Offenen Jazz Haus Schule werden.

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